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Sicherheit und Betrieb

Stand: September 2026 · Algebra Informatics GbR, Fellbach

Wer kümmert sich nach der Einführung?

Auf Wunsch übernehmen wir den technischen Betrieb, Datensicherungen und Aktualisierungen. Welche Leistungen enthalten sind, wann Sie uns erreichen und wie wir auf Störungen reagieren, vereinbaren wir vorab. Sie können auch einen anderen Anbieter mit dem Betrieb beauftragen — welche Unterlagen, Zugänge und Rechte Sie dafür erhalten, halten wir vor Projektbeginn fest. Die folgenden Abschnitte erläutern die Einzelheiten.

Hier erläutern wir unseren Leistungsrahmen. Den konkreten Umfang, die Zuständigkeiten und vereinbarte Servicezeiten halten wir vor der Beauftragung im Projekt- oder Betreuungsvertrag fest. So wissen beide Seiten, was übernommen wird und welche Leistungen zusätzlich zu vereinbaren sind.

1. Wo läuft Ihre Software und wo liegen die Daten?

Für den von uns betreuten Betrieb planen wir standardmäßig Server in Deutschland oder der EU ein. Die eingesetzten Dienste und Verarbeitungsorte stimmen wir vor der Beauftragung mit Ihnen ab. Möchten Sie eigene Server oder einen bestimmten Anbieter nutzen, prüfen wir zunächst die technische Eignung und vereinbaren, wer welche Aufgaben übernimmt.

2. Ihre Daten regelmäßig sichern

Die laufende Betreuung umfasst automatische, verschlüsselte Sicherungen im vereinbarten Umfang. Welche Daten gesichert werden, in welchen Abständen, wie lange Sicherungen aufbewahrt werden und wie die Wiederherstellung getestet wird, halten wir im Betreuungsvertrag fest. Eine Sicherung bildet den jeweiligen Sicherungsstand ab; spätere Änderungen sind darin noch nicht enthalten. Für Daten außerhalb des vereinbarten Umfangs klären wir die Zuständigkeit gesondert.

3. Probleme frühzeitig erkennen

Mit der laufenden Betreuung überwachen wir die vereinbarten technischen Funktionen und kümmern uns um Sicherheitsaktualisierungen der betreuten Softwarebestandteile. Welche Versionen unterstützt werden und welche Wartungsfenster gelten, legen wir vorab fest. Größere Versionswechsel, neue Funktionen und Anpassungen an geänderte externe Dienste stimmen wir gesondert ab, soweit sie nicht bereits geschuldet sind. Überwachung und Updates helfen, Risiken zu verringern; einen vollständig störungsfreien oder gegen jeden Angriff geschützten Betrieb können sie nicht gewährleisten.

4. Wie schnell reagieren wir bei einer Störung?

Unsere regulären Betreuungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg. Welche Systeme wir überwachen, welche Störungen wie eingestuft werden und welche verbindlichen Reaktionszeiten gelten, vereinbaren wir im Betreuungsvertrag. Eine Reaktionszeit beschreibt die qualifizierte Rückmeldung auf eine Störung, nicht deren Behebung. Feste Wiederherstellungszeiten, eine bestimmte Verfügbarkeit oder eine Betreuung außerhalb dieser Zeiten gelten nur, wenn sie gesondert vereinbart sind. Ohne Betreuungsvertrag bestehen keine vereinbarten Überwachungs- oder Bereitschaftsleistungen; gesetzliche und vertragliche Mängelrechte bleiben unberührt.

5. Wer darf was sehen?

Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Nutzer welche Daten sehen oder ändern dürfen, und setzen das vereinbarte Berechtigungskonzept um. Personenbezogene Zugänge und eine vereinbarte Protokollierung unterstützen die Nachvollziehbarkeit. Wer Zugänge anlegt, ändert oder bei einem Austritt sperrt, legen wir fest. Bitte teilen Sie Änderungen der Zuständigkeiten rechtzeitig mit und halten Sie Zugangsdaten vertraulich.

6. Was passiert, wenn nach der Abnahme ein Fehler auftaucht?

Wenn ein Fehler auftritt, prüfen wir ihn anhand der vereinbarten Anforderungen und der gesetzlichen Mängelrechte. Berechtigte Mängel beheben wir im Rahmen unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ohne zusätzliche Vergütung. Unsere AGB sehen für Mängelansprüche 24 Monate ab Abnahme vor. Neue Funktionen und laufende Wartung sind davon getrennte Leistungen. Die Abnahme oder der Verzicht auf eine Betreuung hebt bestehende Mängelrechte nicht auf.

7. Was bekommen Sie bei der Übergabe?

Sie erhalten die vereinbarte Dokumentation, eine Einweisung für Ihr Team und die für Ihren Betrieb vorgesehenen Zugänge. Welche technischen Unterlagen und Rechte Sie erhalten, damit ein anderer Anbieter die Lösung übernehmen kann (Quelltext und Nutzungsrechte), halten wir vor Projektbeginn fest. Bei externen Diensten berücksichtigen wir deren Lizenz- und Übertragungsbedingungen. Wir verwenden verbreitete Technologien, um eine spätere Weiterentwicklung zu erleichtern.

8. Sie entscheiden, wer Ihre Software betreut

Die laufende Betreuung ist optional und mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Sie können den Betrieb auch selbst organisieren oder einen anderen Dienstleister beauftragen. Die vereinbarten Unterlagen, Zugänge und Rechte bilden die Grundlage dafür. Datenübergabe, Umzug und gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung stimmen wir rechtzeitig ab; bereits geschuldete Übergabeleistungen werden dadurch nicht zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen.

9. Wie halten wir es mit dem Datenschutz?

Verarbeiten wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu — eine schriftliche Vereinbarung zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Den bereiten wir vor. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck. Externe Dienstleister setzen wir nur ein, wenn sie für den Betrieb erforderlich und mit Ihnen abgestimmt sind — welche das sind, etwa ein Zahlungsanbieter oder ein Mailversand, besprechen wir vor dem Angebot und nicht während der Entwicklung.

10. Was messen Sie auf Ihrer eigenen Website?

Wir erfassen Seitenaufrufe und ausgewählte Ereignisse, etwa das Öffnen eines Kundenprojekts. Die Reichweitenmessung verwendet keine Tracking-Cookies und keine dauerhaften geräteübergreifenden Kennungen. Die Verarbeitung für Websitebetrieb, Kontaktanfragen und Reichweitenmessung sowie Ihre Rechte beschreiben wir getrennt in unserer Datenschutzerklärung. Welche Auswertungen in einem Kundenprojekt sinnvoll und zulässig sind, klären wir für das jeweilige Projekt.

11. Was bauen wir bewusst nicht selbst?

Zahlungsabwicklung. Zahlungs- und Kartendaten werden direkt durch einen dafür spezialisierten Anbieter wie Stripe oder PayPal verarbeitet; wir verbinden dessen Dienst lediglich mit Ihrer Anwendung. Dasselbe gilt für Buchhaltung, Lohnabrechnung und Newsletter-Versand: Für diese Aufgaben binden wir bewährte spezialisierte Dienste ein, statt sie nachzubauen.

12. Was ohne laufende Betreuung gilt

Ohne laufende Betreuung durch uns müssen Hosting, Datensicherungen, Aktualisierungen und technische Überwachung anderweitig übernommen werden. Die vereinbarte Gewährleistung bleibt davon unberührt.

13. Gemeinsam testen und die Übergabe dokumentieren

Nach Fertigstellung prüfen Sie die vereinbarten Funktionen in einer gemeinsam geplanten Testphase. Testumfang, Testumgebung und Zeitraum halten wir vorab fest. Die geprüfte Softwareversion, die Ergebnisse und gegebenenfalls offene Punkte dokumentieren wir in einem Abnahmeprotokoll. Die Abnahme bestätigt die vertragsgemäße Leistung; sie ist kein pauschaler Verzicht auf Mängelrechte.

14. Noch offene Fragen

Etwas, das hier nicht steht? Fragen Sie im Erstgespräch danach oder rufen Sie an unter +49 151 29884457. Sie erreichen uns außerdem per E-Mail unter info@algebra-informatics.com.

Algebra Informatics

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